Geschäftsstelle

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Weitere Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung- ab 16.01.2021: Sport für Kindergruppen im Freien ausgesetzt!!!

Der Senat hat am 12.01.21 die 3. Verordnung zur Änderung der geltenden Infektionsmassnahmenschutzverordnung mit Gültigkeit ab 16.01.2021 beschlossen. Wesentlich für den Sport ist die Aufhebung der Zulässigkeit von Gruppensport für Kinder unter 12 Jahren!!!
Hierzu veröffentlichen und unterstützen wir die aktuelle Stellungnahme des Präsidenten des Landessportbundes Berlin:

Sport für Kindergruppen im Freien ausgesetzt
Am 16. Januar treten weitere Änderungen in der Berliner Infektionsschutzverordnung in Kraft. Für Kinder bis zwölf Jahren wird die Möglichkeit gestrichen, draußen in Gruppen Sport zu treiben. 
LSB-Präsident Thomas Härtel fordert eine schnelle Öffnungsperspektive für Kinder und Jugendliche: „Die Entscheidung des Senats können wir für einen begrenzten Zeitraum mittragen, denn der Gesundheitsschutz steht auch für uns an oberster Stelle. Wir brauchen aber rasch einen Plan für Kinder und Jugendliche, weil sie unter der Situation besonders leiden. Gerade in beengten Wohnverhältnissen fällt Kindern gerade die Decke auf den Kopf. Bewegungsangebote mit fachlicher Anleitung sind bestens dazu geeignet, diese sozialen Folgen der Pandemie zu mildern. Unsere Sportvereine haben ihre Konzepte auf die Umstände der Pandemie ausgerichtet. Und die vergangenen Monate haben gezeigt, dass unsere Übungsleiterinnen und Übungsleiter sehr verantwortungsbewusst mit dieser Situation umgehen. Bei möglichen Lockerungen sollten Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche daher ganz oben stehen."

Wir bitten, wie schon in unserem Apell (s.u.) vermerkt, beim Rudern im Einer oder zu zweit, neben den Hygienekonzepten und AHA-Regeln unbedingt sämtliche Sicherheitsregeln für das Rudern bei kaltem Wasser zu beachten!
Wir bemühen uns, alle weiteren Informationen zur Coronasituation für die Hauptstadtruderinnen und Ruderer immer aktualisiert zu veröffentlichen, verweisen aber auch auf die einschlägigen Webseiten des Landessportbundes Berlin www.lsb-berlin.net und www.berlin.de 

        Karsten Finger                Michael Hehlke
        Vorsitzender                   Geschäftsführer

Aufruf des LRV-Vorsitzenden zur aktuellen SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Liebe Ruderinnen und Ruderer,

zunächst einmal wünsche ich Euch ein gutes und gesundes neues Jahr!

Über die Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist schon einiges bekannt geworden. Der Berliner Senat hat nun die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Sie tritt am 10. Januar 2021 in Kraft und gilt bis zum 31. Januar 2021. Für den Sport ergeben sich erfreulicherweise keine Veränderungen, der Paragraf 18 (Sportausübung) bleibt nahezu unverändert.

Angesichts der allgemeinen Verschärfungen sind die fortbestehenden Ausnahmeregelungen (Reha-Sport, Trainingsmöglichkeiten für Bundes- und Landeskader) ein gutes Zeichen für uns im Sport. Gleichzeitig erhöht es gerade aufgrund des besorgniserregenden Infektionsgeschehens noch einmal unsere Verantwortung.

Wir müssen sämtliche Kontakte auf das absolut notwendige Maß minimieren. Bitte achtet beim Rudern im Einer und Zweier dringend auf die Gefahren durch kaltes Wasser und beachtet neben Euren aktuellen Hygienekonzepten und den „AHA“-Regeln auch die Sicherheitsrichtlinie des DRV, insbesondere die Empfehlungen und Hinweise bei kaltem Wasser. Bitte rudert nur mit der-/demselben festen Partner(in), um mögliche Ansteckungen zu minimieren.

Mit besten Grüßen
Karsten Finger
-Vorsitzender-

LRV-Geschäftsstelle nur eingeschränkt erreichbar !

Liebe Ruderbegeisterte, 
natürlich setzen wir in unser aller Interesse die Empfehlungen zur Reduzierung der Verbreitung des Corona-Virus um. Das Team der Geschäftsstelle befindet sich so bis auf Weiteres teilweise im Home-Office-Modus.
Dies bedeutet, dass wir nach wie vor unter den bekannten Kommunikationsdaten erreichbar sind, das Büro aber für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt. 
Anfragen, Wünsche etc. werden möglichst zeitnah bearbeitet. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir z Zt. keine verlässlichen  Aussagen zur Wiederdurchführung von Veranstaltungen und der Aufhebung des Sportverbotes treffen können!
BLEIBEN SIE GESUND!
Das wünschen der Vorstand und die Mitarbeiter des Landesruderverbands Berlin

Coronavirus-Lage: Einstellung des Sportbetriebs in den LRV-Vereinen und Absage u.a. der Veranstaltungen, zentrales Berliner Anrudern/Berliner Früh-Regatta!

Liebe Vorstände der Berliner Rudervereine,
liebe Ruderkameradinnen und Ruderkameraden,

die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus führen in allen Lebensbereichen zu erheblichen Einschränkungen und machen so auch vor dem Sport nicht halt: 
In der Anlage haben wir deshalb die aktuell erlassene und für alle Vereine gültige Rechtsverordnung des Berliner Senats vom 14.03.2020 beigefügt.
pdf Rv corona 20200314 endg(121 KB)
Es bedeutet, dass für unsere LRV-Vereine in Berlin ab sofort u. a. ein totales Sportverbot besteht, für dessen Umsetzung wir Euch unbedingt in Euren Vereinen bitten!!!
Darüber hinaus bitten wir, ggf. auch um Beachtung der für Versammlungen und Gastronomie enthaltenen Anordnungen. 
Denkt bitte daran, dass die Vereinsvorstände für die Umsetzung und Haftung vor Ort verantwortlich sind und sie dem Gesundheitsschutz Eurer Mitglieder und ihrer Angehörigen dienen!

Aufgrund des zunächst bis mindestens bis zum 19.04.2020 geltenden Sportverbots entfallen sämtliche LRV-Sportveranstaltungen und Versammlungen/Sitzungen  in diesem Zeitraum, u.a. auch das zentrale Berliner Anrudern am 04.04.2020. Ebenso wird die für den 24./26.April 2020 vorgesehene Berliner Früh-Regatta wegen der fehlenden Trainingsmöglichkeiten schon jetzt ersatzlos abgesagt!

Wie sich die weitere Situation entwickelt, werden wir dann aktuell und zeitnah kommunizieren, ebenso verweisen wir u.a. auf die aktualisierten Veröffentlichungen des Landessportbundes unter www.lsb-berlin.netund des Berliner Senats unter www.berlin.de ,ergänzend können natürlich weitere Erlasse und Gesetze gelten.

Für den Bereich des ambitionierten Wettkampfsports kann z. B. überlegt werden, ob nicht z.B. Ruderergometer aus Euren Vereinen an die betreffenden Mitglieder vorübergehend ausgeliehen werden. Dies macht allerdings nur Sinn, wenn die Geräte dann ALLEIN im „Hometraining“ genutzt werden.

Wir sind überzeugt: Je konsequenter wir die erforderlichen Maßnahmen umsetzen, desto eher können wir gemeinsam unseren schönen Rudersport auf unseren Gewässern in allen Formen wieder gemeinsam hoffentlich bei bester Gesundheit ausüben.

Wir stehen Euch in dieser nicht einfachen Zeit natürlich über die fernmündlichen und elektronischen Kommunikationskanäle gerne mit Rat zur Verfügung.

In diesem Sinne bleibt gesund(!!!) und „Riemen und Dollenbruch“

Für den gesamten LRV-Vorstand

Karsten Finger                     Michael Hehlke
Vorsitzender                         Geschäftsführer

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LRV-Jahresversammlung am 8. März 2018 beim Berliner Ruder-Club

„Investiert in die Jugend!"

Die Jahresversammlung des Landesruderverbandes tagte in diesem Jahr im ehrwürdigen Festsaal des Berliner Ruder-Clubs. Der 700-Mitglieder-Verein schreibt seit über 100 Jahren erfolgreich Berliner Rudergeschichte. Olympiasieger und Weltmeister haben hier ihr sportliches Zuhause. Aber auch im Breiten- und Freizeitsport macht der Verein am Kleinen Wannsee von sich reden: Der BRC gehörte 2018 zu den Gewinnern im LSB-Wettbewerb um den „Zukunftspreis des Berliner Sports“.  
„Der Berliner Rudersport setzt viele Zeichen“, sagte Thomas Härtel, Vizepräsident des Landessportbundes Berlin, in seinem Grußwort zu Beginn der Jahresversammlung. „Viele unterschiedliche Aktivitäten prägten das letzte Jahr: 125 Jahre RV Vorwärts und Rudern in Friedrichshagen, 88. „Quer durch Berlin“, Handicap-Regatten ... Lieber Ruderinnen und Ruderer, vielen Dank!"

LRV- Satzung und Beitragsordnung

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung und die Satzung des LRV Berlin

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Aktuelle Beitragsordnung (Nur angemeldet zu öffnen)

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