Aktuelle Informationen zur Ausübung des Rudersports unter den derzeitig geltenden Bestimmungen
Liebe Ruderbegeisterte,
nach dem Ankündigungswirrwarr der letzten Woche hatten wir im Folgenden versucht, die Ergebnisse aus der aktuellen zweiten SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 04. März 2021 abzuleiten und darzulegen, welche Regelungen daraus für unsere LRV-Vereine zur Zeit unter Berücksichtigung der Inzidenzzahlen gelten müssten. Leider wurde unsere Interpretation von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport negiert. Die aktuell gültigen Regelungen sind der unten stehenden pdf-Datei zu entnehmen.
20210311_AusübungWassersport.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Finger Michael Hehlke
Vorsitzender Geschäftsführer