Landesruderverband Berlin e.V.

Rudern im Vierer und Achter ist wieder möglich in Berlin.

Was die Mitteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 13. Juli genau bedeutet und wie es im Berliner Rudersport in der Saison 2020 weitergeht – darüber sprachen wir mit Karsten Finger, Vorsitzender des Landesruderverbands Berlin, bei der ersten Präsenz-Vorstandssitzung im Ruderzentrum am 13. Juli nach dem Lockdown.

 

Es war ein Kampf bis zur Freigabe des Teamruderns. Wie kam es jetzt aus Sicht des LRV zu der Entscheidung?

Berlin war das letzte Bundesland, in dem noch nicht in Großbooten gerudert werden durfte. Das war nicht mehr zu verstehen. Wir hatten einen Eilantrag gestellt, der unbeantwortet blieb. Schließlich haben wir den Regierenden Bürgermeister in einem offenen Brief um Unterstützung gebeten und öffentlich erklärt, dass wir am 13.07. eine Klage beim Verwaltungsgericht gegen den Senat einreichen werden. Es ging uns vor allem um eine einheitliche Regelung mit unserem Nachbarland Brandenburg und eine Anpassung an die bundeseinheitlichen Regelungen.

 

 

Was bedeutet die Freigabe des Teamruderns konkret für die Berliner Rudervereine?

Ab dem 14. Juli darf wieder im Vierer und Achter gerudert werden. Die entsprechende Entscheidung will der Senat bei seiner nächsten Sitzung am 21. Juli treffen. Das hat Andreas Geisel angekündigt. Wir danken dem Sportsenator sowie Senatorin Dilek Kalayci und dem Regierenden Bürgermeister, Michael Müller. Wir danken auch an den sportpolitischen Sprechern aller Parteien im Abgeordnetenhaus sowie den vielen weiteren Unterstützern, insbesondere unserer Fachanwältin Dr. Natalie Hildebrandt vom RC Tegel, die den Schriftsatz für die Klage entwarf.

 

An welche Bedingungen ist die Freigabe geknüpft?

Es gilt auf jeden Fall das Nutzung- und Hygienekonzept des Landesruderverbands Berlin. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung des Mindestabstands auf dem Vereinsgelände, die persönliche Hygiene, wie häufiges Händewaschen und Desinfizieren der Boote und Skulls nach dem Training, und das Führen der Fahrtenbücher sowie Anwesenheitslisten bei anderen Sportangeboten auf dem Vereinsgrundstück, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. Steuermann bzw. Steuerfrau sollten eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. In allen Räumen sind die Hygiene- und Abstandsregeln festzulegen und zu befolgen, auch in Duschen muss eine gute Durchlüftung stattfinden, die Abstandsvorschriften und eine Maximalnutzung je nach Raumgröße ist zu definieren. Wir werden alles tun, damit das Infektionsgeschehen im Sport niedrig bleibt, um unseren geliebten Sport weiter ausüben zu können.

 

Laut Infektionsschutzverordnung sind in Berlin Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmern bis 31. August verboten. Bis 24. Oktober 2020 sind Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5.000 Teilnehmern verboten. Was bedeutet das für Rudersportveranstaltungen, wie unsere 91. Langstreckenregatta „Quer durch Berlin“, die am 10. Oktober geplant ist?

Ich bin hoffnungsvoll, dass „Quer durch“ stattfinden kann. Im letzten Jahr waren 800 Ruderinnen und Ruderer dabei. Am Start beim Tegeler Weg sehe ich keine Probleme. Am Ziel vorm Haus der Kulturen der Welt werden wir wahrscheinlich den gemeinsamen Ausklang modifiziert gestalten müssen und evtl. die Sieger völlig anders ehren, hier finden aktuell Beratungen mit dem Gastronomen statt.

 

Welche weitere Veranstaltungen sind geplant?

Am ersten Septemberwochenende ist die Regattastrecke in Grünau endlich wieder Schauplatz für den Rudersport: Die Junioren wollen sich für das Bundesfinale im Oktober und für weitere Ausscheidungen qualifizieren. Außerdem plant unsere Ruderjugend den Berliner Landesentscheid durchzuführen, eine Ersatzveranstaltung für den Bundeswettbewerb könnte am 3. Oktober in Brandenburg stattfinden. Die 12 bis 14-Jährigen freuen sich, dass sie endlich wieder eine Regatta fahren können. Alle Planungen befinden sich allerdings noch am Anfang.

 

Was wird aus dem Sommerwettbewerb?

Der Deutsche Ruderverband hat die Anpassung der Kilometerleistungen beim Fahrtenwettbewerb 2020 beschlossen. Die Anforderungen für das Jugend- und das Erwachsenen-Fahrtenabzeichen werden um je 50 Prozent gekürzt. Dem schließt sich der Landesruderverband Berlin an. (https://www.rudern.de/verband/amtliche-bekanntmachungen/ab-4928-fahrtenwettbewerb-erwachsene-2020-aktualisiert)

 

Der LRV plante in diesem Herbst einen Lehrgang zur Lizenzverlängerung für Trainer/-innen mit C-Lizenz. Wird der Lehrgang stattfinden?

Das prüfen wir, denn der DOSB hatte bekanntgegeben, dass alle in diesem Jahr ablaufenden Lizenzen wegen der Coronakrise automatisch um ein Jahr verlängert werden.

 

Welche wichtigen Themen beschäftigen den Landesruderverband außerdem?

Drei Themen sind besonders wichtig. Wir wollen bei der Digitalisierung weiter vorankommen, um die Arbeit in unserem Verband weiter zu modernisieren und die Vereine und ihre ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlasten.

 

Wir werden uns weiterhin verstärkt mit Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt befassen. Geplant ist im Herbst ein Seminar für unsere Vereinsvorstände. Dabei arbeiten dabei eng mit der  Kinderschutz-Beauftragten des Landessportbunds, Frau Meral Molkenthin, zusammen. Wir werden die Satzung des Landesruderverbands und die Jugendordnung der Berliner Ruderjugend überarbeiten und darin die Verpflichtung zu Kinderschutz und Prävention sexualisierter Gewalt festschreiben.

 

Schließlich spielt die Förderung des Nachwuchsleistungssports eine große Rolle. Unser Ausschuss Leistungssport – mit den Sportverantwortlichen der leistungssporttreibenden Vereine unter der Leitung von Heiko Köpke – kümmert sich darum. Es geht insbesondere auch um eine noch bessere Kommunikation zwischen den Landes- und Vereinstrainern. Wir wollen erreichen, dass talentierte Nachwuchsruderinnen und -ruderer in den Vereinen bleiben und nicht dem Rudersport den Rücken kehren.

 

 Foto: Engler

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