Landesruderverband Berlin e.V.

Weiterhin nur Rudern im Einer erlaubt – kein echter Teamsport im Mannschaftsboot möglich!

Am 22. Mai 2020 hat sich der Landesruderverband mit einem Schreiben an den Senator für Inneres und Sport Andreas Geisel gewandt. Ziel war insbesondere das Rudern in Großbooten wieder zu gestatten, obwohl der Mindestabstand von 1,50m zwischen zwei Ruderplätzen konstruktiv knapp nicht eingehalten werden kann.

Gestern Abend (Mittwoch, 10.06.2020) erreichte uns die folgende ernüchternde Antwort aus der Senatsverwaltung:

  

„Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-EindmaßnV) vom 28. Mai 2020 ist weiterhin grundsätzlich nur die Sportausübung gestattet, sofern sie kontaktfrei erfolgt und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen durchgehend sichergestellt ist.

 

 

Eine regelhafte Unterschreitung des Mindestabstandes, wenn auch nur um wenige Zentimeter, stellt somit nach derzeitiger Rechtslage einen Verstoß gegen die Vorgaben der SARS-CoV-2-EindmaßnV dar. Die Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 m ist lediglich bei der Sportausübung mit Ehe- oder Lebenspartnerinnen und –Partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrechts besteht zulässig (vgl. § 1 Satz 3 SARS-CoV-2-EindmaßnV).

 

Folglich kann zum jetzigen Zeitpunkt das Rudern in Mannschaftsbooten, also alle Ruderboote außer einem „Einer“, nur von Personen erfolgen, für die eine Unterschreitung des Mindestabstandes zulässig ist.  Alle anderen Personen sind verpflichtet, beim Rudern in Mannschaftsbooten den Mindestabstand einzuhalten. Z.B. durch Freilassen eines Ruderplatzes, so dass 3 Personen (2 RuderInnen und 1 Steuermann/-frau) mit einem 4er mit Steuerplatz Rudersport als (verkleinerte) Mannschaft ausüben können.

 

Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Mindestabstandes den Gesundheitsbehörden der Länder, welche die einschlägigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz berücksichtigen. Somit liegt die Fachkompetenz und Zuständigkeit für eine Reduzierung des Mindestabstands nicht im Verantwortungsbereich der Senatssportverwaltung , sondern obliegt der Senatsgesundheitsverwaltung. Insofern kann ich Ihnen momentan leider keine Ausnahmegenehmigung für die Durchführung im Mannschaftsrudern in Aussicht stellen.

 

Ich gehe davon aus, dass es im Zuge der weiteren politischen und wissenschaftlichen Diskussion wie unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens zu weitergehenden Lockerungsmaßnahmen kommen kann, die dann auch im positiven Sinne dem Berliner Wassersport und damit auch dem Mannschaftsrudersport zugutekommen werden.

 

Für weitergehende Rückfragen in Zusammengang mit dem Coronavirus im Sportbereich bitte ich das zentrale Emailpostfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu nutzen, damit von hier eine möglichst zeitnahe Beantwortung Ihres Anliegens weiterhin sichergestellt werden kann.“

  

Wir sind über diese Antwort mehr als enttäuscht und bitten Euch weiter um breite Unterstützung, mit dem Ziel, das Mannschaftsrudern endlich wieder verantwortungsvoll zu ermöglichen.

 

Hier eine Übersicht, wie es momentan in den anderen Bundesländern aussieht.

 

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