Landesruderverband Berlin e.V.

Karsten Finger appelliert: „Sport im Freien wieder freigeben“

Es war wie ein Dé¬jà-vu. Was der LRV-Vorsitzende Karsten Finger am 7. Mai 2021 im Sportausschuss des Abgeordnetenhauses über die aktuelle Situation im Rudersport berichtet, erinnerte an die Lage vor einem Jahr. Rudern im Vierer und Achter war im Sommer 2020 wochenlang verboten  - nur weil der Abstand in den Booten baulich bedingt 1,40 m beträgt und dadurch der geforderte Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Heute geht es wieder um die 10 Zentimeter.
Zwar dürfen die Kadersporter*innen zurzeit trainieren und Sport für Kinder und Jugendliche bis zu 13 Jahren – in Fünfer-Gruppen – ist auch erlaubt. Aber ansonsten ruht der Vereinssport komplett seit über einem halben Jahr. Was das bedeutet, machte Karsten Finger den Abgeordneten mit einer Zahl deutlich: „Der Landesruderverband hat nur noch rund 9.200 Mitglieder. 500 – meist Kinder und Schüler – haben uns letztes Jahr verlassen.“

So gesehen ist die aktuelle Situation im Vergleich zum letzten Jahr mehr als ein Dé¬jà-vu: Sie ist dramatisch. „Uns geht der Leistungssportnachwuchs verloren“, sagte Karsten Finger, zugleich LSB-Vizepräsident für Leistungsport und Vorsitzender des Trägervereins des Olympiastützpunkts Berlin. „Aber auch für alle anderen Mitglieder des Landesruderverbands sind die widersprüchlichen Aussagen in den Verordnungen und Gesetzen immer schwerer verständlich und vermittelbar. Uns wird mit fehlenden zehn Zentimetern Abstand im Boot das Mannschaftsrudern untersagt“, so der LRV-Vorsitzende am 7. Mai 2021 im Sportausschuss.
 
Karsten Finger erinnerte in diesem Zusammenhang noch einmal an das letzte Jahr: Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hatte am 12. Juni 2020 dem Eilantrag eines Vereins zur Wiederzulassung des Mannschaftsruderns zugestimmt. Wodurch letztendlich Teamrudern ab Mitte Juli wieder erlaubt wurde. Er zitierte aus dem Schreiben der Senatsverwaltung: „Hinsichtlich der Frage eines Mindestabstandes gibt die Verordnung vor, dass dieser 1,5 m betragen soll und einzuhalten ist, soweit es die Umstände zulassen. Aus hiesiger Sicht dürfte eine bootsbaubedingte Reduzierung des Abstands auf 1,3 bis 1,4 m insbesondere mit Blick auf den Umstand der Ausübung des Sports im Freien nach Maßgabe der Verordnung zulässig sein.“ 
„Diese Aussagen wurden bis heute nicht widerrufen“, sagte Karsten Finger. „Deshalb sind die Hinweise des Staatssekretärs Dzembritzki in seinen Schreiben vom 12. November und vom 29. April an alle Wassersportverbände bezüglich seiner Abstandseinordnungen für uns Wassersportler ohne Relevanz.“ Folglich können, so Karsten Finger, aktuell zwei Personen im Zweier ohne Lücke rudern und bei der Fünf-Personen-Regel dürfe auch ein Fünfer besetzt werden. „Dies wird im Übrigen in allen anderen Bundesländern so gehandhabt“, sagte er. Warum also nicht auch in Berlin?

Der LRV-Vorsitzende führte weitere Gründe an, warum Rudern wieder möglich sein kann: 
Dazu gehört die inzwischen vom Bundesrat gebilligte Ausnahmeverordnung für Geimpfte und Genesene. Sie müsse auch für Mannschaftsruder*innen gelten, „denn Rudersport ist kontaktloser Sport im Sinne dieser Bundesverordnung“.
Dazu gehört der Offene Brief der Aerosolforscher an die Bundeskanzlerin, wonach die Infektionsgefahr fast ausnahmslos in Innenräumen besteht, Übertragungen im Freien äußert selten sind und nie zu Clusterinfektionen führen. 
Dazu gehört die Erkenntnis, dass selbst im ÖPNV wie auch in großen Hallen und Räumen die Ansteckungsgefahr sehr gering ist, wie der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention, Professor. Dr. Bernd Wolfarth, und weitere Sportmediziner bestätigen.

Zum Schluss seines Statements appellierte Karsten Finger eindringlich an den Senat und die Abgeordneten:
„Geben Sie mindestens den Sport im Freien ohne Zuschauer wieder ohne weitere Einschränkungen frei. Sonst ist der Berliner Rudersport in Gänze gefährdet."

 

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