Landesruderverband Berlin e.V.

Konkretisierung des Staatssekretärs für Sport zur aktuellen Infektionsschutzverordnung in Berlin

Innerhalb weniger Tage hat der Berliner Senat die Infektionsschutzverordnung weiter verschärft und präziser formuliert. Demnach gibt es keine Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen von der Verordnung wie auch vom einzuhaltenden Mindestabstand von 1,5 Metern.

 

Dies konkretisierte gestern der Staatssekretär für Sport für alle Wassersport treibenden Verbände. Insofern entfällt die Aussage vom 30.10., dass man im Doppelzweier oder Riemenzweier rudern dürfte, wenn man aus zwei Haushalten kommt. Ebenso sind alle Vereinsheime geschlossen zu halten.

 

 

  •         Will man aus zwei Haushalten kommend zu zweit rudern, dann ginge dies nur im Doppeldreier mit Lücke. Ansonsten dürfte man nur im Einer auf das Wasser gehen.
      Ansonsten muss man aus demselben Haushalt stammen, Bundes- oder Landeskadersportler oder Kind unter 13 Jahren sein.

 

Hier das Schreiben im Original.