Die neue BinSchStrO tritt ab 01.02.2012 in Kraft und wurde am 16.12.2011 mit
der Verordnung zur Einführung der Binnnenschifffahrtsstrassen-Ordnung im
Bundesgesetzblatt (BGBl Teil I 2012 Nr. 1 S. 2) bekanntgemacht.
Allgemeine Informationen (AN 16.04.2011)
Wir stehen im engen Kontakt mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, sowie mit der Wasser und Schifffahrtsdirektion Ost um die Belange von uns Ruderern in den o.g. Gremien zu vertreten. Eines der wichtigsten Themen ist zur Zeit eine generelle Genehmigung der Durchfahrt durch die Stadtspree. Leider ist diese Durchfahrt für den muskelbetriebenen Sport leider immer noch gesperrt. Beim Schleusenneubau der Schleusen Spandau und Charlottenburg achten wir darauf, dass sowohl während des Baus als auch nach Fertigstellung für uns weiterhin ein Passieren gefahrlos möglich ist. Hier stehen wir im engen Kontakt mit dem Wasserstrassen- Neubauamt in Berlin. Für die Durchführung einer Wanderfahrt ist es äußerst wichtig von allen aktuellen Sperrungen vor Antritt der Fahrt Kenntnis zu nehmen. Ferner ist es ratsam, die Schleusenöffnungszeiten und Telefonnummern der Schleusen in und um Berlin zu kennen.
Für unsere Gäste aus dem In- und Ausland halten wir ein 2013-01 Übernachtungsverzeichnis (dafür muss man sich anmelden) bereit. Hier kann sich jede Fahrtgruppe individuell Ihren gastgebenden Berliner Ruderverein aussuchen und direkt Kontakt aufnehmen. Viele Vereine verleihen auch ihre Boote, sodass sich die Fahrtgruppen den aufwändigen Bootstransport ersparen können.
Auch der DEUTSCHER RUDERVERBAND E.V. hält einen Gewässerführer für Sie bereit.
Folgende uns bekannte externe Links sind ebenfalls nützlich zur Vorbereitung einer Wanderfahrt:



